Stadtpolitik mitgestalten – aber wie?
Möglichkeiten, als Bürger auf Entscheidungen in der Stadt Einfluss zu nehmen
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, auf die Stadtpolitik Einfluss zu nehmen – doch:
Welche sind es?
Woher weiß ich, was gerade läuft?
Wie und woher bekomme ich die notwendigen Fakten?
Teilnahme an öffentlichen Sitzungen
Jeder hat das Recht, an den öffentlichen Sitzungen als Zuhörer teilzunehmen
Einwohnerfragestunde
Jeder Einwohner/jede Einwohnerin (auch Kinder und Jugendliche) kann bis zu drei kurzen Fragen stellen sowie Hinweise und Vorschläge unterbreiten
in den Stadtverordnetenversammlungen
im Hauptausschuss
in den Fachausschüssen
in den Ortsbeiratssitzungen
Längere Anfragen sollten vorher schriftlich eingereicht werden, um eine zufriedenstellende Beantwortung ermöglichen zu können.
Einsichtnahme in öffentliche Beschlussvorlagen
Jeder hat das Recht, Beschlussvorlagen öffentlicher Sitzungen während der Sprechzeiten im Bürgerbüro oder im Internet einzusehen
Wer kann Ihre Interessen vertreten?
Wenn Sie ein konkretes Anliegen haben, dann wenden Sie sich an den Abgeordneten, dem Sie Vertrauen haben und von dem Sie erwarten, dass er Ihr Anliegen vertritt. Zur Vertretung spezifischer Interessen, z.B. für Senioren, Kinder und Jugendliche u.a. können Beiräte gebildet werden, die die Stadtverordneten fachlich beraten. In der Hauptsatzung der Stadt Bad Belzig sind bisher der Kinder- und Jugendbeirat sowie der Kulturbeirat verankert, derzeit leider nicht personell besetzt.
Einwohnerversammlungen (für die Stadt oder einen Stadtteile/Ortsteile)
Diese können für die Stadt oder für Teile der Stadt einberufen werden:
von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister
durch eine Fraktion, die einen Antrag dafür in der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung stellt
durch die Bürgerinnen und Bürger selbst. Laut Hauptsatzung sind dafür die Unterschriften von 5% der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt oder 10% des Stadtteils oder des Ortsteils notwendig.
Einwohneranträge, Bürgerbegehren/Bürgerentscheid
Einwohnerinnen und Einwohner können sich mit ihrem Anliegen an Abgeordnete wenden. Dieser kann Anfragen an die Verwaltung stellen, Unterlagen einsehen oder auch das Thema auf die Tagesordnung setzen.
Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahre können aber auch gemeinsam einen Antrag einreichen. Dafür sind laut Hauptsatzung 5 % der Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahre erforderlich (§ 14 der Brandenburgischen Kommunalverfassung). Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind weitere Möglichkeiten entsprechend § 15 Brandenburgische Kommunalverfassung.
Petitionsrecht
Jeder hat das Recht, sich in Gemeindeangelegenheiten mit Vorschlägen, Hinweisen und Beschwerden einzeln oder gemeinschaftlich an die Gemeindevertretung oder den Bürgermeister zu wenden. Der Einreicher ist innerhalb von vier Wochen über die Stellungnahme zu den Vorschlägen, Hinweisen oder Beschwerden zu unterrichten. Ist dies nicht möglich, erhält er einen Zwischenbescheid (§ 16 Brandenburgische Kommunalverfassung)
Wo kann ich mich informieren?
im Internet unter www.bad-belzig.de oder an den
amtlichen Bekanntmachungskästen oder in unserem
modernen Bürgerbüro mit kompetenten Verwaltungsmitarbeitern sowie
bei dem zuständigen Mitarbeiter/ der zuständigen Mitarbeiterin im Rathaus
Antifa-Bibliothek
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Öffentlich nutzbare Bibliothek des Ortsverbandes Belzig.