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Schon die Denkweise ist fragwürdig

Zu den Mindestlohn-Beschlüssen der Bundesregierung / MAZ vom 02.04.2014: Bundesregierung gibt grünes Licht für Mindestlohn

Kann man langzeitarbeitslose Menschen noch mehr demütigen, als sie von dem gesetzlichen Mindestlohn für das erste halbe Jahr auszuschließen? Wird es dann ein zweites halbes Jahr überhaupt geben oder macht das dann der nächste Arbeitslose?

Wie muss ich mir das praktisch vorstellen? Die Kollegen im Service des Restaurants bekommen 8,50 EUR und ich ehemalige Arbeitslose 7,- EUR die Stunde- für die gleiche Arbeit?

Für wen soll diese Regelung gut sein? Nur für die Unternehmen. Die Langzeitarbeitslosen sind sozusagen im Sonderangebot aber nur begrenzte Zeit und solange der Vorrat reicht. Und der wird bei diesem Gesellschaftsmodell lange reichen, denn das Druckmittel für die arbeitende Bevölkerung wird weiter gebraucht, schließlich gibt es ja immer noch billigere Arbeitskräfte.

Wer sind denn Langzeitarbeitslose? Das ist die Mutti, die mit zwei kleinen Kindern Probleme hat, eine passende Tätigkeit zu finden, der nach langer Krankheit entlassende 45-Jährige Betriebswirtschaftler oder die 55-jährige, die oft für ehrenamtliche Tätigkeit in Anspruch genommen wird, aber nach der Umstrukturierung in ihrem Betrieb bisher irgendwie in kein Stellenprofil passte.

Welche Denkweise muss man haben, um überhaupt auf diese Ausnahmen zu kommen? Keine von ihnen ist gerechtfertigt, nicht die Altersgrenze 18 Jahre, die der Zeitungszusteller, die der Saisonarbeiter. Mindestlohn ist Mindestlohn und es sollte gelten: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Schlimm genug, dass zum Zeitpunkt des endgültigen Inkrafttretens- kurz vor Ende der Legislaturperiode der gerade erst gewählten Bundesregierung- 8,50 EUR pro Stunde nicht das Existenzminimum ermöglichen.

Durch diese Ausnahmen werden einige Personengruppen noch mehr ausgegrenzt, denn nicht wenige haben keinen anderen Job als den des Zeitungszustellers oder Saisonarbeiters.

Wichtig wäre, dass kleine Unternehmen staatliche Hilfen für eine Übergangszeit nach Wirksamwerden des gesetzlichen Mindestlohnes erhalten können, das wäre fair und dadurch könnten diese würdelosen Sparmaßnahmen durch Ausnahmen vermieden werden.

Frau Nahles sollte den Ausnahmegruppen doch persönlich die „frohe“ Botschaft überbringen.

Uta Hohlfeld und Heike Kretschmer, Bad Belzig