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BEWOG interessiert, soziale Härten abzumildern, aber...

Antwort auf eine Anfrage des Abgeordneten Olaf Präger an die BEWOG-Geschäftsführung zu Betriebskosten

... ob aus Gründen der Stadtwerke-Insolvenz Mieterhöhungen ausgeschlossen sind, darüber hat sie nicht informiert. Zugegeben, das haben wir auch nicht gefragt. Aber die Wohnungsgenossenschaft Klinkengrund hat schon welche rausgeschickt.

Nun zu den Fragen an die BEWOG-Geschäftsführung:

Die zu erwartenden Kosten für die Fernwärmeversorgung kann Familien mit vor allem geringen Einkommen, die aber allein davon leben müssen, in finanzielle Bedrängnis führen.

- Gibt es für diese Fälle Überlegungen bzw. bereits Regelungen, den Mieter*innen Ratenzahlungen zu gewähren?
- Wenn ja, wie geschieht das technisch? Müssen diese Mieter*innen Anträge stellen?
- Werden Jobcenter/Sozialamt auch für Mieter*innen voll aufkommen, die die erhöhten Fernwärmekosten in Rechnung gestellt bekommen?
- Trifft das alles auch auf die Nachzahlungen der Betriebskosten für die Außenanlagen zu?

 

Die Geschäftsführerin Frau Rulf antwortete Folgendes:

Zunächst einmal möchte ich erwähnen, dass ganz unabhängig von der Situation unserer Stadtwerke der Preisanstieg für Energielieferungen exorbitant ist. Das ist der allgemeinen Marktlage und politischer Interessenverfolgung zur Reduzierung der CO²-Ausstoßmengen geschuldet. Somit sind Preiserhöhungen an sich obligatorisch. Der Zeitpunkt ist allerdings abweichend, dadurch dass enormer Handlungsdruck kein beobachten der Energiemärkte einschließt.

Grundsätzlich ist es so, dass wir aufgrund der angekündigten Erhöhung der Kosten derzeit die Anpassungen der monatlichen Vorauszahlungen auf die warmen Betriebskosten vornehmen. Die Erhöhungspotenziale sind bekannt und wir haben die Berechnung für jeden einzelnen Mieter nunmehr in unsere Datengrundlage einzupflegen, was bei 1.223 Mietverhältnissen, welche per Hand in der Zusammensetzung der Mietbestandteile geändert werden müssen, geschätzt mindestens 5 Tage in Anspruch nehmen wird. Bis zum Ende der Woche bekommen wir vom Landkreis Textpassagen (Hinweisblätter), die wir für unser Mieteranschreiben verwenden können, um die Wege aufzuzeigen, die soziale Härten abmildern. Dies gilt nicht nur für Transferleistungsempfänger, sondern auch für Geringverdiener oder Menschen, die von Altersarmut bedroht sind. Ebenfalls kann durch die ansässigen Sozialarbeiter vom LK Hilfe für „Lebenshilfe“ zugesichert werden. Damit können auch unorganisierte oder hilflose Menschen unterstützt werden. Dies ist gestern in einer Videokonferenz, die der Bürgermeister initiiert hat, gemeinsam abgestimmt worden.

Grundsätzlich gilt immer, dass Mieter, die Ihre Nachzahlungen nicht in einer Summe bezahlen können(!), sich an uns wenden müssen, um eine Ratenzahlungsvereinbarung zu schließen. Diese ist individuell und muss deshalb auf den Einzelfall angepasst werden. Dies gilt für alle Nachzahlungen.

Letztlich möchte ich abschließend noch anmerken, dass Ratenzahlungen oder Stundungen das Problem nur auf einen oder mehrere andere Zeitpunkte verschieben. Dies kann auch drastische Auswirkungen haben, wenn die Ratenzahlungen mit weiteren Kostenerhöhungen zusammentreffen. Und es hat ebenfalls negative Auswirkungen auf unsere Wirtschaftlichkeit als BEWOG. Geld, welches als Einnahme geplant ist, aber nicht eingenommen wird, kann für notwendige oder gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen nicht ausgegeben werden.

Bad Belzig, 25.01.2022


Kontakt zur Fraktion

Claudia Wifli und Olaf Präger

E-Mail: fraktion.badbelzig@dielinke-pm.de

 

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