Wählen gehen! So wird’s gemacht.
- Erstmalig sind in Brandenburg bei der Wahl der Kommunalvertretungen und ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahre stimmberechtigt.
- Sie haben bei der Wahl der Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen sowie der Ortsbeiräte jeweils drei Stimmen.
- Gewählt werden können die Bewerberinnen und Bewerber von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und auch Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber.
- Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel richtet sich nach deren Stimmenanteil bei der vergangenen Kreistagswahl.
- Sie können die drei Stimmen einer Bewerberin bzw. einem Bewerber eines Wahlvorschlagsträgers geben (kumulieren) oder einzeln auf mehrere Bewerberinnen oder Bewerber entweder
desselben Wahlvorschlagsträgers oder unterschiedlicher Wahlvorschlagsträger verteilen (panaschieren). - Sie können auch weniger als drei Stimmen abgeben (eine oder zwei Stimmen). Ihre Wahl ist trotzdem gültig.
- Wenn Sie mehr als drei Stimmen abgeben, ist Ihr Stimmzettel ungültig.
Antifa-Bibliothek
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Öffentlich nutzbare Bibliothek des Ortsverbandes Belzig.