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Prinzipiell für Lohn-Erhöhung, aber gegen CDU/FW-Antrag

Uta Hohlfeld, Fraktionsvorsitzende Foto: LINKE

Die Fraktion DIE LINKE positioniert sich prinzipiell für eine Erhöhung der Löhne und Gehälter für die Beschäftigten der KuF jedoch gegen den Antrag von Herrn Terp  für die CDU und die freien Wähler im außerordentlichen Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen am 16.08.2012 aus folgendem Grund:

Es finden derzeit Tarifverhandlungen statt. Eine Beschlussfassung in dieser Art würde in die Tarifhoheit der Tarifpartner eingreifen.  Daraus ergibt sich auch die Ablehnung von Punkt 1 des Antrags. Eine Mindestvereinbarung von 8,50 € könnte auch zum Nachteil für Verhandlungsergebnisse oberhalb dieser Grenze werden. Es hieße, Orientierung nach untern.

Ein Auftrag an die Bürgermeisterin würde zu den derzeitigen Berechnungen für das Arbeitgeberangebot im Auftrag des Aufsichtsrates parallel laufen. Herrn Terp ist das bekannt, da er selbst Mitglied im Aufsichtsrat ist. Im Aufsichtsrat wurde vereinbart, die unteren Gehaltsgruppen mehr anzuheben als die oberen und somit die Minimalgrenze zu erhöhen und verschiedene Rechenmodelle für die Aufsichtsratsitzung am 20.08.12 vorzulegen

Die Beantragung eines Arbeitsrichters zur Beobachtung und Kontrolle der Stadtverordnetenversammlung und KuF- Geschäftsführer geht eindeutig zu weit.
Wir lehnen es ab, die Stadt Bad Belzig als Gesellschafterin der KuF in Sachen Gehaltstarif KuF zu kriminalisieren und quasi einer Vormundschaft zu unterziehen, unabhängig von der finanziellen Belastung für so eine Dienstleistung, falls überhaupt möglich.

(Anmerkung: Mit einer Einigungsstelle entspr. Betriebsverfassungsgesetz, wie Herr Schieder in der Beratung lautstark anmerkte, hat dieser Punkt nichts zu tun. )

Im Übrigen freuen wir uns über das Engagement der CDU für einen Mindestlohn, wurde dieser doch durch die gleiche Partei bisher konsequent auf Bundes- und Landesebene verhindert. Doch der Mindestlohnbegriff wird durch die CDU anders definiert als durch Die Linke und Verdi. Wir sind nach wie vor für einen gesetzlichen Mindestlohn in der BRD in Höhe von 10 EUR pro Stunde. Selbst mit den von Herrn Terp vorgeschlagenen 8,50 EUR liegt ein Arbeitnehmer mit einem Kind noch unter der Pfändungsgrenze.

Wenn alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Mindestlohn erhalten würden, also auch die Mitarbeiter der KuF, stiege auch die Kaufkraft, die Therme hätte möglicherweise mehr Besucher, mehr Einnahmen und könnte auch den Mindestlohn wirtschaftlich verkraften.
Dieser gesamtgesellschaftliche Zusammenhang ist aber durch die Verhinderung eines gesetzlichen Mindestlohnes durch CDU und FDP nicht gegeben.

Wir befürworten selbstverständlich eine angemessene Erhöhung. Die Entscheidung trifft nach dem qualifizierten Vorschlag des Aufsichtsrates nicht die Bürgermeisterin sondern die Stadtverordnetenversammlung.


Mit freundlichen Grüßen

Uta Hohlfeld
Vorsitzende der Fraktion

Anlage: Antrag CDU und FW vom 3. August 2012


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